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   BGH, 14.07.1954 - I ZR 240/52   

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https://dejure.org/1954,5059
BGH, 14.07.1954 - I ZR 240/52 (https://dejure.org/1954,5059)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1954 - I ZR 240/52 (https://dejure.org/1954,5059)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1954 - I ZR 240/52 (https://dejure.org/1954,5059)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DB 1955, 95
  • DB 1955, 96
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BGH, 14.07.1954 - I ZR 240/52
    Ein gesetzgeberischer Wille, der bei seiner schriftlichen Niederlegung im Gesetz, die die Grundlage der Auslegung ist, keinen Ausdruck gefunden hat, kann nicht nachträglich hineingelegt werden (BVerfGE 1, 299 [312]; BGH v. 11. Oktober 1951, Lindenmaier-Möhring BGB § 133 D Nr. 3).

    Diese Erklärung kann nicht als "authentische Interpretation" des Willens der Behörde gewertet werden, zumal der Zeuge selbst diese Auslegung ausdrücklich als seine damalige Auffassung - nicht etwa als die seiner Behörde - bezeichnet hat (vgl. auch BVerfGE 1, 299 [312]).

  • BGH, 08.04.1952 - I ZR 80/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1954 - I ZR 240/52
    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 8. April 1952 (I ZR 80/51 Lindenmaier-Möhring Nr. 7 zu § 1 UWG) hervorgehoben, dass jeder Gewerbetreibende es im freien Wettbewerb hinnehmen müsse, wenn der Absatz seiner Waren oder sein Kundenkreis durch die lautere wettbewerbliche Tätigkeit eines Mitbewerbers geschmälert werde.
  • BGH, 28.02.1952 - IV ZR 59/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1954 - I ZR 240/52
    Nach der oben im einzelnen dargestellten Entwicklung des Klagevortrages konnte das Berufungsgericht nicht erkennen, dass die Klägerinnen zur Schlüssigkeit ihres diesbezüglichen Sachvortrages noch nötige Behauptungen hätten beibringen können oder wollen, dass das Nichtvorbringen daher offenbar auf einem Versehen oder der erkennbar falschen Beurteilung der Rechtslage beruht (vgl. BGH - IV ZR 59/51 - LM Nr. 3 zu § 139 ZPO).
  • BGH, 23.01.1959 - I ZR 130/58

    Rechtsmittel

    Dabei kommt es, wie die Beklagte mit Recht betont, hier allerdings nicht darauf an, ob sie bei einem solchen Werbeverfahren aus den zu erwartenden Gewinnen überhaupt ihre Unkosten zu decken vermag (vgl. dazu auch BGH I ZR 240/52 vom 14. Juli 1954, WuW 1955, 118, 122).
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